Gehirn eines erwachsenen Menschen, Anteile des Hirnstamms (Truncus cerebri) rot hervorgehoben
Frühe Embryonale Stadien des Gehirns von Wirbeltieren– linke Bildhälfte: 3-Bläschen-Stadium, rechte Bildhälfte: 5-Bläschen-Stadium.
Als Hirnstamm (lat. Truncus cerebri oder Truncus encephali) werden die unterhalb des Zwischenhirns (Diencephalon) lokalisierten Bereiche des Gehirns ohne Berücksichtigung des Kleinhirns (Cerebellum) bezeichnet.
Zum Hirnstamm gehören damit:[1]
Mittelhirn (Mesencephalon)
Brücke (Pons) als Teil des Hinterhirns (Metencephalon)
verlängertes Mark (Medulla oblongata) bzw. Markhirn (Myelencephalon)
Die Bezeichnung Stammhirn ist nicht synonym zu Hirnstamm. Der Ausdruck Stammhirn steht für einen Begriff, der neben dem Hirnstamm zusätzlich das Zwischenhirn, gelegentlich darüber hinaus auch noch das Kleinhirn und Teile des Endhirns (als Stammganglien) umfasst. Es ist jedoch weder aus entwicklungsgeschichtlicher Perspektive noch nach funktionellen Aspekten sonderlich sinnvoll, das Zwischenhirn mit Mittelhirn, Brücke und verlängertem Mark zusammenzufassen, weniger noch mitsamt Kleinhirn und Anteilen des Endhirns.
Die anatomischen Grundstrukturen des Hirnstamms veränderten sich im Lauf der Evolution relativ wenig, verglichen mit der stammesgeschichtlichen Entwicklung des Vorderhirns. Die Unterteilung des Hirnstamms in mesencephale, metencephale und myelencephale Anteile wird am deutlichsten erkennbar auf seiner zur Körpervorderseite zeigenden (ventralen) Oberfläche, wo die Brücke als querer Wulst auffällt.
Inhaltsverzeichnis
1Funktion
2Erkrankungen
3Siehe auch
4Nachweise
Funktion |
Der Hirnstamm steuert die überlebenswichtigen Funktionen. Zum Beispiel die Atmung, den Blutdruck, die Reflexe etc.
Erkrankungen |
Schädigungen des Hirnstamms verursachen Hirnstammsyndrome. Eine Schädigung der Bahnen zu den körperabwärts gelegenen (kaudalen) Hirnnervenkernen führt zur Pseudobulbärparalyse.
Siehe auch |
Entwicklungsneurobiologie
Gliederung des Gehirns
Nachweise |
↑Martin Trepel: Neuroanatomie: Struktur und Funktion. 4. Auflage. Elsevier, Urban & Fischer Verlag, München 2008, ISBN 978-3-437-41298-1, Seite 118.
Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Schultheiß (Begriffsklärung) aufgeführt. Ein Schultheiß. Holzschnitt von Peter Flötner (16. Jahrhundert) Der Schultheiß oder Schuldheiß (von althochdeutsch sculdheizo ‚Leistung Befehlender‘, vgl. mittelniederdeutsch schult(h)ēte , latinisiert (mittellat.) sculte(t)us , schwäbisch heute noch Schultes für „Bürgermeister“) bezeichnet einen in vielen westgermanischen Rechtsordnungen vorgesehenen Beamten, der Schuld heischt : Er hatte im Auftrag seines Herren (Landesherrn, Stadtherrn, Grundherrn) die Mitglieder einer Gemeinde zur Leistung ihrer Schuldigkeit anzuhalten, also Abgaben einzuziehen oder für das Beachten anderer Verpflichtungen Sorge zu tragen. Sprachliche Varianten des Schultheißen sind Schulte , Schultes oder Schulze . Früher wurde zwischen dem Stadtschulzen und dem Dorfschulzen unterschieden. In der städtischen Gerichts- und Gemeindeverfassung war er ein vom städtischen Rat oder vom L...
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