Agrargemeinschaft
Eine Agrargemeinschaft ist in Österreich eine zweckgebundene Personen- und Sachgemeinschaft, die bestimmte Grundstücke auf Grund alter Urkunden oder alter Übung gemeinschaftlich verwaltet und nutzt. Die Agrargemeinschaft ist ein selbstständiges Rechtssubjekt (juristische Person), also Trägerin von Rechten und Pflichten. Agrargemeinschaftliche Wälder und Weiden sind in den Bergregionen Österreichs ein bedeutendes Element der Land- und Forstwirtschaft. Eine Auflistung findet sich in Liste österreichischer Agrargemeinschaften . Inhaltsverzeichnis 1 Rechtshistorische Entwicklung in Cisleithanien 2 Rechtliche Besonderheiten der Agrargemeinschaften 3 Geltende Rechtslage 3.1 Fundstellen der Ausführungsgesetze (Stand Oktober 2010) 4 Aktuelle Rechtsprobleme bei Gemeindegut-Agrargemeinschaften 5 Wirtschaftliche Bedeutung und Konfliktfelder 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks 9 Einzelnachweise Rechtshistorische Entwicklung in Cisleithanien...