Ambulanzdienst




Unter dem Begriff Ambulanzdienst (lat.: ambulãre = umhergehen) werden, je nach Region und/oder Herkunftsland, unterschiedliche Sachverhalte zusammengefasst.


Im weitesten Sinn wird hierunter die (notfall-)medizinische Versorgung der Bevölkerung außerhalb der Kliniken und Arztpraxen verstanden.
Hierzu zählen:



  • Notfallrettung

  • Krankentransport

  • (nicht-qualifizierter) Patientenfahrdienst

  • Sanitätsdienst

  • Ambulanz


Insbesondere medizinisch indizierte Transporte sind im eigentlichen Sinn des Wortes Ambulanzdienst erfasst.
Dies hängt damit zusammen, dass in vielen europäischen Nachbarländern nicht weiter zwischen dem Krankentransport und der Notfallrettung ohne Notarzt differenziert wird. In diesen Ländern wird beides als Ambulanzdienst (Ambulance, Ambulancia o. Ä.) zusammengefasst.
Dies schlägt sich auch in der Überführung der deutschen DIN 75080 (Definition von Krankenkraftwagen) in die europäische EN 1789 nieder (siehe hierzu auch Rettungsmittel).


Straßenambulanzen sind von der Wohlfahrt finanzierte mobile Arztpraxen in Sanitätsfahrzeugen, die kostenfrei Hilfsbedürftige behandeln.



Siehe auch |


  • Sanitätswachdienst



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