Teilstationär

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Das Adjektiv teilstationär ist ein Begriff aus dem Gesundheitswesen und bezieht sich auf die Dauer und Regelmäßigkeit des Versorgungsangebots. Teilstationäre Versorgungseinrichtungen wie zum Beispiel Tageskliniken können einen Betreuungsbedarf erfüllen, der für rein ambulante Versorgung zu hoch wäre, aber noch keine Aufnahme in eine stationäre Einrichtung nötig macht.
Es gibt viele verschiedene teilstationäre Versorgungseinrichtungen, die oft als Tageskliniken organisiert und an ein Krankenhaus angeschlossen sind. Auch Pflegeheime bieten teilstationäre Versorgung an. Nach § 41 SGB XI haben Pflegebedürftige jedoch nur einen Anspruch auf teilstationäre Pflege in einer Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann.
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