Pharmareferent







Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland und Österreich dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Pharmareferent ist eine Berufsbezeichnung in Deutschland und Österreich. In Deutschland bezeichnet Geprüfter Pharmareferent den Abschluss eines Fortbildungsgangs, der zur Tätigkeit als Pharmareferent befähigt. Pharmaberater müssen dagegen einen akademischen naturwissenschaftlichen Abschluss haben nach § 75 AMG und brauchen die Pharmaprüfung nicht zu absolvieren.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Deutschland


    • 1.1 Aufgabe und Befähigung


    • 1.2 Aus- und Fortbildung




  • 2 Österreich


    • 2.1 Prüfung




  • 3 Siehe auch


  • 4 Weblinks





Deutschland |



Aufgabe und Befähigung |


Die Aufgaben des Pharmareferenten bestehen darin



  • für die Produkte seiner Pharmafirma zu werben,

  • Angehörige von Heilberufen fachlich, kritisch und vollständig über Arzneimittel unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften zu informieren,

  • Mitteilungen von Angehörigen der Heilberufe über unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Gegenanzeigen oder sonstige Risiken bei Arzneimitteln oder über Einnahmeprobleme der Therapeutika zu dokumentieren, schriftlich aufzuzeichnen und dem Auftraggeber zu übermitteln. Diese Unterlagen gehören ihm. Er muss im Zweifelsfall gegenüber den Behörden Nachweis führen. Er haftet allein rechtlich bei Unterlassung.


Dazu gehört die Befähigung, biologische, biochemische und molekularbiologische Zusammenhänge sowie die klinischen Grundlagen von Krankheitsbildern zu beschreiben, Krankheitsverläufe mit Pharmakotherapien zu verknüpfen, Wirkungen von Arzneimittel und Anwendungsempfehlungen zu erläutern, Beratungsgespräche zu führen und Marketinginstrumente einzusetzen.


In früheren Befragungen (1980–2005) haben Therapeuten (Ärzte usw.) zu mehr als 80 % den Pharmaberater/Pharmareferenten als wichtigste Informationsquelle ihrer therapeutischen Tätigkeit und Verordnungen benannt. Heute werden nur noch aus Sicht der Pharmaindustrie "lukrative" Praxen besucht und informiert (beworben). Der Pharmaberater/Pharmareferent ist auf die Aussagen und Unterlagen seines Arbeitgebers angewiesen. Parallel kann und sollte er sich im Sinne des Wahrheitsgebotes über Marketingaussagen und -unterlagen aus anderen Quellen informieren.



Aus- und Fortbildung |


Die Ausbildung erfolgt in Pharmaunternehmen oder privaten Pharmaschulen immer in Zusammenarbeit mit der örtlichen IHK. Die Ausbildung ist bundeseinheitlich in der PharmRefPrV geregelt.


Insgesamt soll die Ausbildung 1000 Unterrichtsstunden umfassen, die sich wie folgt aufteilen:



  • Naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen (250 Unterrichtsstunden)

  • Pharmakologie, Pharmakotherapie und Krankheitsbilder (420 Unterrichtsstunden)

  • Arzneimittelrecht, Gesundheitsmanagement und -ökonomie (180 Unterrichtsstunden)

  • Kommunikation, Pharmamarkt, Pharmamarketing (150 Unterrichtsstunden)


Ohne den oben beschriebenen Lehrgang kann die Prüfung zum Geprüften Pharmareferenten auch ablegen, wer eine Ausbildung in einem anerkannten medizinischen, naturwissenschaftlichen, heilberuflichen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf absolviert hat und zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen kann. (Zum Beispiel PKA)



Österreich |


In Österreich darf nach § 72 Arzneimittelgesetz die Tätigkeit eines Pharmareferenten „nur von Personen ausgeübt werden, die
1. ein Universitätsstudium aus den Studienrichtungen Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin oder Pharmazie in Österreich oder in einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft erfolgreich abgeschlossen haben oder die Qualifikation einer sachkundigen Person aufweisen,
2. durch eine Prüfung nachgewiesen haben, dass ihre Berufsvorbildung im Hinblick auf die Tätigkeit eines Pharmareferenten der Berufsvorbildung gemäß Z 1 gleichzuhalten ist.“



Prüfung |


In Österreich müssen also Personen, die kein entsprechendes Studium nachweisen können, am Bundesministerium für Gesundheit vor einer Prüfungskommission die Pharmareferentenprüfung ablegen. Zur Prüfung dürfen nur Personen antreten, die zum Besuch einer österreichischen Universität als ordentliche Hörer berechtigt sind oder eine Berufsberechtigung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege aufweisen. Die praktische Durchführung der Prüfung wurde per Verordnung vom Bundesministerium für Gesundheit über den Fachverband der chemischen Industrie Österreichs in der Wirtschaftskammer Österreich auf einen Verein, die Pharmig, übertragen.


Für den Prüfungsantritt ist es im Gegensatz zu Deutschland nicht notwendig, einen Ausbildungsnachweis zu erbringen. Es gibt jedoch einige Unternehmen, die einen Workshop oder Wochenendseminare anbieten, um auf die Prüfung vorzubereiten.



Siehe auch |



  • Pharmaberater

  • Pharmaunternehmen

  • Medizinprodukteberater



Weblinks |



  • Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Pharmareferent/Geprüfte Pharmareferentin

  • Österreichisches Bundesministerium für Gesundheit

  • Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Pharmareferentinnenprüfung/Pharmareferentenprüfung 2007. Österreich BGBl. II Nr. 460/2006

  • Arzneimittelgesetz-AMG. Österreich




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