Psychotherapie







Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland, Österreich und der Schweiz dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Psychotherapie bezeichnet allgemein die „gezielte professionelle Behandlung psychischer Störungen oder psychisch bedingter körperlicher Störungen mit psychologischen Mitteln“. Die dabei angewandten Verfahren, Methoden und Konzepte sind durch verschiedene Psychotherapieschulen geprägt.[1] Nach einer bis heute oft zitierten methodenübergreifenden Definition von Hans Strotzka ist Psychotherapie





„…ein bewusster und geplanter interaktionaler Prozess zur Beeinflussung von Verhaltensstörungen und Leidenszuständen, die in einem Konsensus (möglichst zwischen Patient, Therapeut und Bezugsgruppe) für behandlungsbedürftig gehalten werden, mit psychologischen Mitteln (durch Kommunikation) meist verbal, aber auch averbal, in Richtung auf ein definiertes, nach Möglichkeit gemeinsam erarbeitetes Ziel (Symptomminimalisierung und/oder Strukturänderung der Persönlichkeit) mittels lehrbarer Techniken auf der Basis einer Theorie des normalen und pathologischen Verhaltens. In der Regel ist dazu eine tragfähige emotionale Bindung notwendig.“




Hans Strotzka: zit. nach Wittchen und Hoyer (2011), S. 4[2]


Die Psychotherapieforschung überprüft diese entwickelten Konzepte und Verfahren dann interdisziplinär in Form von Wirksamkeitsprüfung und Prozessforschung. So wird versucht, die Kluft zwischen Wissenschaft und praktischer Anwendung durch ein besseres Verständnis der aktiven Wirkprinzipien und Veränderungsprozesse zu überbrücken.[3]




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Allgemeines


  • 2 Begriff und gesetzliche Regelungen


    • 2.1 Deutschland


      • 2.1.1 Zugelassene Verfahren


      • 2.1.2 Zugelassene Berufe




    • 2.2 Österreich


      • 2.2.1 Zugelassene Verfahren


      • 2.2.2 Zugelassene Berufe




    • 2.3 Schweiz




  • 3 Psychotherapieverfahren


  • 4 Psychotherapie: Beschreibung und Abgrenzung


    • 4.1 Wissenschaftliche Definitionen


    • 4.2 Modelle zur Psychotherapie und ihrer Wirkungsweise


      • 4.2.1 Unspezifische Wirkfaktoren nach J. Frank


      • 4.2.2 Therapiefaktoren nach Orlinsky und Howard


      • 4.2.3 Wirkfaktoren nach Grawe


      • 4.2.4 Empirische Befunde






  • 5 Computer-unterstützte psychotherapeutische Interventionen


  • 6 Abgrenzung von anderen professionellen Beziehungen


  • 7 Ausbildung und staatliche Anerkennung


    • 7.1 Schweiz


    • 7.2 Österreich


    • 7.3 Deutschland




  • 8 Siehe auch


  • 9 Literatur


  • 10 Weblinks


  • 11 Einzelnachweise





Allgemeines |


Das Wort Psychotherapie leitet sich ab von altgriechisch ψυχή psychḗ ‚Atem, Hauch, Seele‘ in Zusammensetzung mit θεραπεύειν therapeúein ‚pflegen, sorgen‘ sowie von altgriechisch θεραπεία therapeia „Heilung“. Erstmals benutzt wurde es 1872 von Daniel Hack Tuke, Ende des 19. Jahrhunderts wurde es im Zusammenhang mit Hypnotismus gebräuchlich und durch F. van Elden ab 1889 verbreitet, der damit Psychotherapie im modernen Sinne bezeichnete.[4][5]


Die Ausübung von Psychotherapie ist in Deutschland rechtlich geregelt und darf nur von Ärzten mit entsprechender Zusatzqualifikation, von „Psychologischen Psychotherapeuten“ (d. h. Psychologen mit psychotherapeutischer Ausbildung und Approbation) sowie von Heilpraktikern mit psychotherapeutischer Ausbildung ausgeübt werden. Ziel ist dabei, mittels bestimmter Verfahren, Methoden und Techniken den Leidensdruck des Patienten bzw. Klienten zu mindern und möglichst die Gesundheit wiederherzustellen.


Die europäische Kulturgeschichte kennt als eines der ältesten „psychotherapeutischen Verfahren“ die Hypnose. Aus der Psychoanalyse Sigmund Freuds haben sich die verschiedenen tiefenpsychologischen Lang- und Kurzzeit-Therapieformen entwickelt (siehe auch Analytische Psychotherapie, Fokaltherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die sich in viele verschiedene Therapieformen differenziert haben). Daneben ist die Verhaltenstherapie als Methode mit ihren verschiedenen Formen entstanden, bei denen im Gegensatz zu den tiefenpsychologischen Therapieformen keine Ursachen-Behandlung und Selbsterkenntnis, sondern die Symptom-Behandlung im Vordergrund steht (siehe unter anderem Kognitive Verhaltenstherapie, Paartherapie, Familientherapie).[6][7][8]


Heute wird die psychotherapeutische Behandlung im Zusammenhang mit Körper und Seele eines ganzheitlich gesehenen Menschen verstanden und erklärt.[9]


Von Psychotherapie zu unterscheiden ist die Psychologische Beratung, die in verschiedensten Teilgebieten der Psychologie zum Einsatz kommt, aber nicht zur Heilkunde gehört.



Begriff und gesetzliche Regelungen |


Die Zulassung zur beruflichen Ausübung von Psychotherapie ist international unterschiedlich geregelt. Eine gesetzliche Regelung gibt es innerhalb der EU nur in elf von 28 Staaten.



Deutschland |


Rechtliche Regelungen des Begriffs Psychotherapie finden sich im Psychotherapeutengesetz und in der Psychotherapie-Richtlinie. In beiden Fällen wird jedoch nicht geregelt, was unter Psychotherapie rechtlich zu verstehen ist, sondern nur in welcher eingeschränkten Form Psychotherapie unter das Psychotherapeutengesetz oder unter die Psychotherapie-Richtlinie fällt.


Das Psychotherapeutengesetz regelt, wer heilkundliche Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ausüben darf. Unter das Psychotherapeutengesetz fällt somit nicht Psychotherapie, die von Psychologen oder Heilpraktikern im Rahmen des Heilpraktikergesetzes durchgeführt wird. Psychotherapie, die unter der Berufsbezeichnung Psychotherapeut angewendet werden darf, ist „jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist.“[10]


Psychotherapie, die gemäß Psychotherapie-Richtlinie über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnungsfähig ist, „(…) wendet methodisch definierte Interventionen an, die auf als Krankheit diagnostizierte seelische Störungen einen systematisch verändernden Einfluss nehmen und Bewältigungsfähigkeiten des Individuums aufbauen.“[11] „Psychotherapie, als Behandlung seelischer Krankheiten (…), setzt voraus, dass das Krankheitsgeschehen als ein ursächlich bestimmter Prozess verstanden wird, der mit wissenschaftlich begründeten Methoden untersucht und in einem Theoriesystem mit einer Krankheitslehre definitorisch erfasst ist. Nach dem Psychotherapeutengesetz ist der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie zuständig für die Anerkennung von Therapieverfahren.“[12]



Zugelassene Verfahren |


Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates Psychotherapie, aus Bundesärztekammer und Bundespsychotherapeutenkammer in den Beirat entsandt, sind beauftragt, die wissenschaftliche Anerkennung von Verfahren der Psychotherapie zu begutachten. In Deutschland werden derzeit nur vier Methoden als „wissenschaftlich begründete“ Psychotherapie anerkannt, und nur zwei davon können bei der Krankenkasse abgerechnet werden:



Verhaltenstherapie


Verhaltenstherapeutische Verfahren basieren in der Regel auf dem Modell der klassischen oder der operanten Konditionierung. Sie haben zum Ziel, eine Extinktion (Löschung des problematischen Verhaltens), Gegenkonditionierung (Aufbau alternativer Reaktionen) oder Habituation (Gewöhnung an den zuvor reaktionsauslösenden Reiz) zu erreichen. Häufig werden den Patienten konkreten Methoden an die Hand gegeben, die ihnen dabei helfen sollen, ihre Probleme zu überwinden. Angestrebt wird auch die Ausbildung und Förderung von Fähigkeiten (z. B. Selbstsicherheitstraining) und die Ermöglichung einer besseren Selbstregulation. Beispielsweise versucht die kognitive Verhaltenstherapie, dem Betroffenen seine Gedanken und Bewertungen verständlich zu machen, diese gegebenenfalls zu korrigieren und in neue Verhaltensweisen umzusetzen.



Psychodynamische Verfahren

Im Rahmen von psychodynamischen Verfahren wie der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie sowie der Psychoanalyse findet eine Auseinandersetzung mit unbewussten, in der Lebensgeschichte – meist in der Kindheit – grundgelegten Motivationen und Konflikten statt. Das Ziel ist hierbei, ein tieferes Verständnis des eigenen Selbst zu erreichen sowie Hintergründe und Ursachen von bestehendem Leid zu klären, damit dieses aufgelöst oder abgeschwächt werden kann.



Anerkannt aber nicht erstattungsfähig


Systemische Therapie und Gesprächstherapie sind zwar auch in Deutschland wissenschaftlich anerkannt, werden aber von den Krankenkassen nicht bezahlt.



Zugelassene Berufe |


Berechtigt zur Ausübung von Psychotherapie im Sinne der Heilkunde sind:


für Erwachsene


  • ärztliche Psychotherapeuten (approbierte Ärzte mit zusätzlicher Psychotherapieweiterbildung)

  • Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychiatrie und Psychotherapie

  • Psychologische Psychotherapeuten (Diplom- bzw. Master Psychologen mit psychotherapeutischer Weiterbildung und Approbation)


  • Heilpraktiker (Die Erlaubniserteilung zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, umgangssprachlich "Großer Heilpraktikerschein", beinhaltet bzw. umfasst auch die eingeschränkte Erlaubniserteilung auf dem Gebiet der Psychotherapie sowie Physiotherapie. Quelle: Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz, Heilprakikerbereich, Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Schreiben vom 23. August 2011)


  • Heilpraktiker für Psychotherapie (Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, umgangssprachlich "kleiner Heilpraktikerschein")


für Kinder und Jugendliche


  • Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie

  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

  • Psychologische Psychotherapeuten (allerdings haben nicht alle approbierten psychologischen Psychotherapeuten eine Kassenzulassung für Kinder[13])

  • teilweise Heilpraktiker (großer und kleiner HP) bei Störungen ohne Krankheitswert[14]



Österreich |


In Österreich ist Psychotherapie sowohl im Ärztegesetz als auch im Psychotherapiegesetz von 1990[15] geregelt. Letzteres legt das Berufsbild des Psychotherapeuten, die Zulassung zur Ausbildung, die Ausbildung selbst, Berufsbezeichnung, Berufspflichten, Listeneintrag, Psychotherapiebeirat sowie Strafbestimmungen und das Verhältnis zu anderen Vorschriften fest.


Eine Besonderheit des Psychotherapie-Rechts in Österreich ist, dass es sich nach dem Verständnis des Gesetzgebers „bei der Ausübung der Psychotherapie ... um eine eigenständige wissenschaftliche Disziplin handelt“, dass Psychotherapie demnach als eigenständige Wissenschaft verstanden wird und nicht als Teildisziplin der Medizin, Psychologie oder einer anderen Wissenschaft.[16]



Zugelassene Verfahren |


In Österreich sind 23 Verfahren als „Psychotherapie“ anerkannt und zugelassen. Siehe Tabelle unten. Auch sind mehr Indikationen zugelassen als in Deutschland.



Zugelassene Berufe |


Die Zugangsvoraussetzung zum Psychotherapeutenberuf sind wesentlich weiter gefasst als beispielsweise in Deutschland. So ermöglicht in Österreich u. a. ein Studium der Medizin, der Pädagogik, der Philosophie, der Psychologie, der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft oder der Theologie oder ein Studium für das Lehramt an höheren Schulen den Zugang zu einer Ausbildung zum Psychotherapeuten.[17]


Entscheidend für die Eintragung als Psychotherapeut ist eine zweistufige theoretische und praktische Ausbildung, die mindestens fünf Jahre dauert und aus einem allgemeinen Teil, dem Psychotherapeutischen Propädeutikum, und einem Fachspezifikum besteht. Zugelassen sind derzeit 23 Methoden, die in der untenstehenden Tabelle gelistet sind (im Unterschied zu Deutschland werden in Österreich nicht Verfahren – also „Methodenfamilien“ – , sondern einzelne Methoden zugelassen, was manchmal zu Missverständnissen führt).[18]



Schweiz |


In der Schweiz sind 23 Verfahren als „Psychotherapie“ zugelassen. Zwei Wege führen zur Berechtigung, psychotherapeutisch zu arbeiten, einer für Ärzte und einer für Psychologen. Beide setzen einen (Fach-)Hochschulabschluss und eine postgraduale psychotherapeutische Weiterbildung voraus.[19] Psychologische Psychotherapie regelt das Psychologieberufegesetz, die Ausübung von Psychotherapie durch Psychologen namentlich das Kapitel 5 „Ausübung des Psychotherapieberufes“. Ärzte erwerben den Facharzttitel „Psychiatrie und Psychotherapie“.[20]



Psychotherapieverfahren |



Es gibt eine Vielzahl von Schulen und Methoden der Psychotherapie, die jedoch nicht alle als wissenschaftlich anerkannt gelten. Manche als Psychotherapieverfahren angebotenen Methoden sind wissenschaftlich nicht anerkannt, weil seriöse Wirksamkeitsuntersuchungen fehlen oder sie als widerlegt gelten, und werden eher dem para- und pseudowissenschaftlicher Bereich zugerechnet. Bei vielen Methoden handelt es sich um Weiterentwicklungen, Spezialisierungen oder Abspaltungen aus psychoanalytischen, tiefenpsychologischen oder verhaltenstherapeutischen Verfahren. Nicht alle Psychotherapieverfahren sind überall staatlich anerkannt und werden von allen Krankenkassen finanziert. Die Rolle der einzelnen Methoden im Gesundheitswesen der deutschsprachigen Länder ist sehr unterschiedlich (siehe Tabelle).



































































































































































































































Richtung Methode Gründer Deutschland Österreich Schweiz
analytisch Psychoanalyse Sigmund Freud Symbol OK.svg Symbol OK.svg
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Individualpsychologie Alfred Adler Symbol OK.svg Symbol OK.svg
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Analytische Psychologie C. G. Jung Symbol OK.svg Symbol OK.svg
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Gruppenpsychoanalyse
Pratt, Burrow, Schilder
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tiefenpsychologisch Autogene Psychotherapie Johannes Heinrich Schultz Symbol OK.svg
Daseinsanalyse Ludwig Binswanger Symbol OK.svg
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Dynamische Gruppenpsychotherapie Raoul Schindler Symbol OK.svg
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Hypnosepsychotherapie Milton Erickson (1) Symbol OK.svg
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Katathym-Imaginative Psychotherapie Hanscarl Leuner Symbol OK.svg Symbol OK.svg
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Konzentrative Bewegungstherapie
Gindler, Stolze, Cserny
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Transaktionsanalyse Eric Berne Symbol OK.svg
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humanistisch Logotherapie und Existenzanalyse Viktor Frankl Symbol OK.svg
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Gestalttherapie
Perls, Perls, Goodman
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Gesprächspsychotherapie Carl R. Rogers (2) Symbol OK.svg
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Psychodrama Jakob L. Moreno Symbol OK.svg
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Psychosynthese Roberto Assagioli Symbol OK.svg
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behavioral (klassische) Verhaltenstherapie

Thorndike, Watson, Skinner u. a.
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kognitiv kognitive Verhaltenstherapie
Ellis, Beck, Kanfer, Lazarus u. a.
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systemisch Systemische Therapie
Satir, Haley, Jackson u. a.
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kombinatorisch Integrative Therapie Hilarion Petzold Symbol OK.svg
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Gestalttheoretische Psychotherapie Hans-Jürgen Walter Symbol OK.svg
humanistisch Neuro-Linguistische Psychotherapie Schütz, Karber, Jelem u. a. Symbol OK.svg
körperorientiert Bioenergetische Analyse
Wilhelm Reich, Alexander Lowen

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Biosynthese David Boadella
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Körperpsychotherapie verschiedene Schulen
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kunstorientiert Kunst- und ausdrucksorientierte Therapien verschiedene Schulen
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Musiktherapie verschiedene Schulen Symbol OK.svg
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  • (1) Hypnosetherapie: in Deutschland Einzelbehandlung für Erwachsene anerkannt, muss von einem Arzt oder einem Psychologischen Psychotherapeuten, der die Abrechnungsgenehmigung dafür hat, durchgeführt werden.

  • (2) Gesprächstherapie und Systemische Therapie: in Deutschland für Erwachsene anerkannt (nach Berufsrecht).


In Teilen der akademischen Psychotherapieforschung wird angestrebt Psychologische Therapie / Psychologische Psychotherapie als eine von Therapieschulen losgelöste Psychotherapieform zu etablieren, in der nach Gesichtspunkten der evidenzbasierten Medizin behandelt (und evaluiert) wird. Es wird also das angewendet, was bei einem bestimmten Störungsbild und unter Berücksichtigung der Situation des Patienten wissenschaftlich als am besten wirksam belegt angesehen werden muss (Grawe 1994). Kritiker weisen auf die Komplexität der therapeutischen Situation hin, die von der Forschung bisher nur ansatzweise erfasst wird.[21]



Psychotherapie: Beschreibung und Abgrenzung |


Psychotherapie wird von anderen Methoden und Verfahren auf dem wissenschaftlichen Feld der Psychologie unterschieden.



Wissenschaftliche Definitionen |


Die Psychotherapieforscher David Orlinsky und Kenneth I. Howard beschrieben in der zweiten Auflage des Handbook of Psychotherapy and Behavior Change aus dem Jahr 1978 Psychotherapie unter folgenden Aspekten:[22]









„Psychotherapy is (1) a relation among persons, engaged in by (2) one or more individuals defined as needing special assistance to (3) improve their functioning as persons, together with (4) one or more individuals defined as able to render such special help.“









„Psychotherapie ist (1) eine Beziehung zwischen Personen; einerseits (2) einem oder mehreren Individuen, die Hilfe dabei benötigen, (3) ihr Funktionieren als Person zu verbessern, und andererseits (4) einem oder mehreren Individuen, die diese spezielle Hilfe zur Verfügung stellen.“






Jerome D. Frank lieferte in seinem vielbeachteten Buch Persuasion and Healing eine kulturübergreifende Definition:[23]









„Attempts to relieve suffering and disability are usually labeled treatment, and every society trains some of its members to apply this form of influence. Treatment typically involves a personal relationship between healer and sufferer. Certain types of therapy rely primarily on the healer’s ability to mobilize healing forces in the sufferer by psychological means. These forms of treatment may be generically termed psychotherapy.“









„Versuche, Leiden und Behinderung zu vermindern werden gewöhnlich Behandlung genannt, und jede Gesellschaft bildet einige ihrer Mitglieder aus, diese spezielle Form der Einflussnahme auszuüben. Behandlung umfasst üblicherweise eine persönliche Beziehung zwischen Heiler und Leidendem. Bestimmte Arten von Therapie beruhen primär auf der Fähigkeit des Heilers, heilende Kräfte im Leidenden mit psychologischen Mitteln zu mobilisieren. Diese Form der Behandlung wird gewöhnlich Psychotherapie genannt.“






Orlinsky et al. ergänzen in der fünften Auflage des Handbook of Psychotherapy and Behavior Change (2004), dass Psychotherapie in der heutigen Zeit auch umfasst bzw. umfassen kann:



  • eine Form von Förder- oder weiterführendem Unterricht in Bezug auf sozial-emotionales Funktionieren

  • eine nicht-gewalttätige Form der sozialen Kontrolle von abweichendem Verhalten

  • eine Vermittlung von sinnhafter persönlicher Orientierung und Lebensphilosophie (oder „spiritueller“ Entwicklung).


Aus einem anderen Blickwinkel könne Psychotherapie als eine Verfeinerung und Professionalisierung persönlicher helferischer Fertigkeiten gesehen werden, die dann gesucht wird, wenn das soziale Netzwerk des Individuums versagt (z. B. in einer Krise) oder kaum noch vorhanden ist (in sich schnell verändernden und hochmobilen Gesellschaften), oder wenn das nötige Ausmaß an „therapeutischer“ Kompetenz das in normalen sozialen Netzwerken übliche Niveau überschreitet. Diese Form der persönlichen Hilfe wird in modernen städtischen Gesellschaften angeboten als



  • professionelles Angebot

  • von Personen, deren Fachkunde in helferischen Fähigkeiten formal anerkannt wurde durch Ausbildungsinstitute, Lizenzierung und Reputation,

  • gegenüber Personen, deren Probleme die psychische Gesundheit im engeren Sinne betreffen.[24]


Die Apologeten der emotionalen Intelligenz, z. B. Daniel Goleman, verstehen Psychotherapie als systematisches Neuerlernen von Gefühlsreaktionen.[25]



Modelle zur Psychotherapie und ihrer Wirkungsweise |



Unspezifische Wirkfaktoren nach J. Frank |


Jerome D. Frank beschrieb 1961[26] vier Faktoren des psychotherapeutischen Geschehens, die seiner Meinung nach schulenübergreifend wirksam sind:[27][28]



  • Eine Beziehung zwischen Therapeut und Patient, in welcher der Patient den Therapeuten als kompetent und bereit zur Hilfe erlebt.

  • Die Besonderheit der therapeutischen Situation als Ort der Heilung (mit Insignien wie der professionellen Akkreditierung des Therapeuten, Couch etc.) und die damit zusammenhängenden Heilungserwartungen.

  • Die Vermittlung einer Erklärung (Attribution) für die Probleme des Patienten und wie man diesen abhelfen kann.

  • Die Durchführung eines therapeutischen Rituals (Aktivität, bei der davon ausgegangen wird, dass sie die Heilung bewirkt).


Nach Frank geht es dabei vor allem um eine Remoralisierung des Patienten, der durch die Symptome demoralisiert wurde und daher Hilfe sucht.[29]



Therapiefaktoren nach Orlinsky und Howard |


In ihrem (erstmals 1986 veröffentlichten und seitdem überarbeiteten) „Generic Model of Psychotherapy“ beschrieben David Orlinsky und Kenneth I. Howard allgemeine (schulenübergreifende) Prozessvariablen, die sich auf das Therapieergebnis auswirken:[30]



  • Die formale Beziehung („therapeutic contract“, organisatorischer Aspekt)

  • Therapeutische Aktivitäten („therapeutic operations“, technischer Aspekt)

  • Therapeutische Beziehung („therapeutic bond“, interpersoneller Aspekt)

  • Selbstbezogenheit („self-relatedness“, intrapersoneller Aspekt)

  • unmittelbare Einflüsse der Sitzung („in-session impacts“, klinischer Aspekt)

  • zeitliche Muster („temporal patterns“, sequentieller Aspekt, zeitliche Abfolge)



Wirkfaktoren nach Grawe |


Nach Klaus Grawe[31] lassen sich – über die Therapieschulen hinweg – folgende grundlegende Wirkfaktoren der Psychotherapie nachweisen:




  1. Therapeutische Beziehung: Die Qualität der Beziehung zwischen dem Psychotherapeuten und dem Patienten/ Klienten trägt signifikant zu einem besseren oder schlechteren Therapieergebnis bei. siehe auch Reparenting


  2. Ressourcenaktivierung: Die Eigenarten, die die Patienten in die Therapie mitbringen, werden als positive Ressource für das therapeutische Vorgehen genutzt. Das betrifft vorhandene motivationale Bereitschaften, Fähigkeiten und Interessen der Patienten.


  3. Problemaktualisierung: Die Probleme, die in der Therapie verändert werden sollen, werden unmittelbar erfahrbar. Das kann z. B. dadurch geschehen, dass Therapeut und Klient reale Situationen aufsuchen, in denen die Probleme auftreten, oder dass sie durch besondere therapeutische Techniken wie intensives Erzählen, Imaginationsübungen, Rollenspiele o. ä. die Probleme erlebnismäßig aktualisieren.


  4. Motivationale Klärung: Die Therapie fördert mit geeigneten Maßnahmen, dass der Patient ein klareres Bewusstsein der Determinanten (Ursprünge, Hintergründe, aufrechterhaltende Faktoren) seines problematischen Erlebens und Verhaltens gewinnt.


  5. Problembewältigung: Die Behandlung unterstützt den Patienten mit bewährten problemspezifischen Maßnahmen (direkt oder indirekt) darin, positive Bewältigungserfahrungen im Umgang mit seinen Problemen zu machen.



Empirische Befunde |


Asay M. Lambert (2001) kam bei einer Auswertung empirischer Ergebnisse zu der Schlussfolgerung, dass die Varianz in der therapeutischen Veränderung des Klienten zu



  • 40 % durch Klientenvariablen und extratherapeutische Faktoren,

  • 30 % durch die therapeutische Beziehung,

  • 15 % durch die Therapieform und

  • 15 % durch Erwartung und Placebo-Effekte erklärt wird.[32]



Computer-unterstützte psychotherapeutische Interventionen |


Seit etwa 2000 hat die Erforschung der Anwendung moderner Medien für psychotherapeutische Zwecke bedeutsam zugenommen.[33][34] Dabei können folgende Einsatzbereiche unterschieden werden:




  • Teletherapie: In der Teletherapie wird klassische Psychotherapie über moderne Kommunikationskanäle (Videotelefonie, Chats, etc.) realisiert.[35]


  • Virtuelle Realität: „Virtual-Reality-Technologien“ (VR) ermöglichen es, computerbasierte Modelle der realen Welt zu erstellen, mit denen auf Basis einer Mensch-Maschinen-Schnittstelle (meist das Smartphone) interagiert werden kann.[36]

  • Computer-basierte Online Interventionen (syn. Internet Interventionen, Online Therapie): Bereitgestellte Online-Programme können als eine interaktive Form der Selbsthilfe beschrieben werden (Selbsthilfe 2.0) und bestehen meist aus einer Kombination von Text, Audio und Video-Modulen.[37]

  • Computer-unterstützte Psychotherapie (syn. Gemischte Therapie, Blended Therapy): Klassische Psychotherapie kann durch Online- und App-Elemente unterstützt werden. Ihre Anwendung wurde bereits für die Einzeltherapie[38], als auch für die Gruppentherapie untersucht.[39]



Abgrenzung von anderen professionellen Beziehungen |


Das psychotherapeutische Setting wird wegen seiner juristischen und theoretischen Rahmenbedingungen von anderen Formen der professionellen (Arbeits-) Beziehung formal deutlich unterschieden, jedoch gibt es in den einzelnen Staaten oft andere Definitionen. In Deutschland grenzt das Psychotherapeutengesetz Psychotherapie von nichtheilkundlichen psychologischen Interventionen klar ab. So gilt als Psychotherapie jede psychologische „Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert“ mittels „wissenschaftlich anerkannter Verfahren“.[40] Hingegen gehören „psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben“ nicht zur Psychotherapie.[41] So sind in Deutschland z. B. Beratungsgespräche mit Lehrern, Sozialarbeitern, und auch Seelsorgegespräche keine Psychotherapie. Deutlich unterscheidet sich auch das Coaching von der Psychotherapie.


Methodisch überschneiden sich Therapie, Beratung, Seelsorge, Selbsterfahrung oft bis in Kernbereiche. Allerdings ist in Deutschland gemäß Psychotherapeutengesetz und Psychotherapierichtlinien das Ziel der Psychotherapie klar als Diagnose und Heilung von psychischen Störungen definiert, während nichtheilkundliche psychologische Verfahren ausschließlich die Klärung bei allgemeinen Lebensproblemen und die Lösung sozialer Konflikte zum Ziel haben.[42] Auf dem Kontinuum zwischen der „Behandlung von Krankhaftem“ bis zur „Entwicklung von Ressourcen“ ist Psychotherapie nur unbefriedigend abzugrenzen. Verschiedene Therapie-Richtungen integrieren zusätzlich zu Psychischem auch Spiritualität, Soziales, Politisches, etc.


Formal handelt es sich nach deutschem Recht[43]nicht um Psychotherapie, sondern um psychologische Beratung oder andere Methoden,



  • wenn keine Störungen oder Krankheiten beeinflusst werden sollen;

  • wenn es sich um Selbsthilfegruppen, Selbsterfahrungsgruppen, Supervisionen, Trainings- oder Coachinggruppen sowie allgemeine Lebensberatung handelt;

  • wenn die Prinzipien von Diagnose und Heilung nicht angewandt werden;

  • wenn keine wissenschaftliche Theorie oder überprüfbare Anschauungen zugrunde liegen,
    sondern die „Behandlung“ sich ausschließlich auf die persönlich gewonnenen oder in einer bestimmten Gruppe tradierten Erfahrungen stützt;

  • wenn keine (schriftliche oder mündliche) Vereinbarung zu einer Psychotherapie vorliegt;

  • wenn Ziele eines Therapieprozesses nicht festgelegt werden oder diese Ziele nicht offen besprochen werden;

  • wenn ausschließlich Behandlungen mit Medikamenten erfolgen;

  • wenn keine persönliche Interaktion zwischen dem Patienten oder Klienten und dem Berater bzw. Therapeuten vorliegt (wenn z. B. „therapeutische Mitteilungen“ ausschließlich in der Form von Rundbriefen, Audio- oder Videokassetten etc. verbreitet werden);

  • wenn lediglich die charismatische Persönlichkeit des Behandelnden als Wirkung eingesetzt wird und keine Heilung versprochen wird.



Ausbildung und staatliche Anerkennung |


Nicht alle Psychotherapieverfahren sind überall staatlich anerkannt und werden von allen Krankenkassen finanziert. Dahinter stehen unterschiedliche Auffassungen über Indikation und Wirksamkeit, aber auch berufsständische Interessenskämpfe (zwischen Medizinern, Psychologen und anderen Berufen),[44] und die Konkurrenz der Psychotherapie-Schulen untereinander. In der Schweiz und in Österreich ist die methodische Freiheit und Verantwortung des Therapeuten sehr viel weiter gefasst als in Deutschland.



Schweiz |


In der Schweiz wird nicht nach Methoden unterschieden. Entscheidend ist die Qualifikation des Therapeuten und der Besitz einer kantonalen Praxisbewilligung. Psychotherapeutisch ausgebildete Ärzte (Facharzttitel Psychiatrie und Psychotherapie FMH) können die psychotherapeutische Leistung direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Die psychologischen Psychotherapeuten nur, wenn sie über den delegierenden Arzt abrechnen. Die Zulassung von Therapiemethoden erfolgt durch die Schweizer Charta für Psychotherapie als Konferenz der Weiterbildungsinstitutionen und Fachverbände innerhalb der Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ASP), den Schweizerischen Berufsverband für angewandte Psychologie (SBAP), sowie die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) Eine gültige Methoden-Zulassung erfolgt daher bis heute nach den Aufnahme-Kriterien dieser Verbände. Für die Zulassung zur Führung einer Psychotherapie-Praxis (Praxisbewilligung) sind die Kantone zuständig. Seit 1. April 2013 regelt das Psychologieberufegesetz (PsyG).[45] die Gleichwertigkeit von Hochschulabschlüssen in Psychologie und Weiterbildungstitel im Geltungsbereich des PsyG, wie unter anderem die psychologische Psychotherapie. Seit Inkrafttreten des PsyG müssen Personen, welche privatwirtschaftlich und in eigener fachlicher Verantwortung Psychotherapie ausüben wollen, einen Master- oder gleichwertigen Hochschulabschluss in Psychologie besitzen und eine akkreditierte psychotherapeutische Weiterbildung absolviert haben. Die Übergangsbestimmungen in Artikel 49 PsyG gelten für all diejenigen Personen, die bereits eine kantonale Berufsausübungsbewilligung in Psychotherapie haben, oder ihre Psychotherapieweiterbildung in der Schweiz vor Inkrafttreten des PsyG abgeschlossen oder begonnen haben.



Österreich |


Für die Zulassung zur psychotherapeutischen Ausbildung ist das Vorliegen eines spezifischen Quellberufs erforderlich. Als solche gelten Studienabschlüsse der Medizin, der Psychologie, der Psychotherapiewissenschaft (PTW), der Pädagogik, der Philosophie, der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft, der Theologie oder ein Studium für das Lehramt an höheren Schulen. Außerdem zugangsberechtigt sind Abschlüsse an einer Akademie für Sozialarbeit, einer Lehranstalt für gehobene Sozialberufe, einer Pädagogischen Akademie oder einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Lehranstalt für Ehe- und Familienberater. Auch ein Kurzstudium oder Hochschullehrgang für Musiktherapie qualifiziert für eine Zulassung zur Ausbildung.[46] Wer nicht zu diesen Berufsgruppen zählt, kann einen Antrag auf bescheidmäßige Zulassung beim Bundesministerium für Gesundheit stellen. Über diesen wird auf Grundlage eines eingeholten Eignungsgutachtens des Psychotherapiebeirats entschieden. Die Grundausbildung, das Propädeutikum, dauert etwa zwei Jahre. Erst nach Abschluss des Propädeutikums kann das Fachspezifikum absolviert werden. Es dient der Ausbildung in einer der anerkannten Methoden und dauert mindestens drei Jahre. In Österreich sind derzeit 23 psychotherapeutische Methoden anerkannt.[47]


Seit 2005 wird an der Sigmund Freud Privatuniversität Wien der Studiengang Psychotherapiewissenschaft (Bakkalaureatsstudium: 6 Semester; Magisterstudium: 4 Semester) angeboten. Im Bakkalaureatsstudium kann zwischen den Schwerpunkten „Psychotherapie“ (Vorbereitung für Magisterstudium) und „Psychosoziale Beratung“ (Qualifikation für entsprechende Praxistätigkeit) gewählt werden.
Das Magisterstudium der Psychotherapiewissenschaft „baut auf dem Bakkalaureatsstudium auf und soll Theorie, Methodik und Geschichte der Psychotherapie, allgemeine und methodenspezifische Krankheitslehre sowie Diagnosenlehre von Störungsbildern und deren Behandlungskonzepten vertiefen“. Es handelt sich jedoch nicht um eine Ausbildung im Sinne des österreichischen Psychotherapiegesetzes, d. h. zielt grundsätzlich nicht auf die Erlangung der Berufsberechtigung als Psychotherapeut ab.[48]
Zurzeit sind solche Studiengänge bereits in Wien, Berlin, Linz, Ljubljana, Milano und Paris möglich.


Auch an der Donau-Universität Krems ist ein Masterstudium Psychotherapie möglich.[49]


Ausschließlich Ärzte können die Berechtigung zur selbständigen Ausübung von Psychotherapie mit dem ÖÄK-Diplom für Psychotherapeutische Medizin erlangen. Dieses Fortbildungsdiplom, auch als PSY3-Diplom bezeichnet, wird von der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) verliehen.[50] Der Zeitaufwand zur Erlangung des PSY3-Diploms beträgt üblicherweise 7 Jahre, weil der Abschluss des PSY1- und PSY2-Diploms Voraussetzung für den Beginn des PSY3-Curriculums ist.



Deutschland |



Seit 1967 ist die Psychotherapie Bestandteil der kassenärztlichen Versorgung. Vor Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes zum 1. Januar 1999 konnten nur ärztliche Psychotherapeuten Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung sein, seither jedoch auch psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen für die von Psychotherapeuten durchgeführte Heilbehandlungen ist nur in wenigen anderen Ländern der Welt so klar zugunsten der psychisch kranken Patienten und ihrer Therapeuten geregelt wie in Deutschland.


Im deutschen Gesundheitssystem sind aktuell nur drei Verfahren für die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Psychotherapie zugelassen:




  1. Verhaltenstherapie,


  2. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und

  3. Analytische Psychotherapie


Die Analytische Psychotherapie besteht wiederum aus drei verschiedenen Strömungen:




  1. Psychoanalyse nach Sigmund Freud,


  2. Analytische Psychologie nach Carl Gustav Jung und


  3. Individualpsychologie nach Alfred Adler.


Außerdem können Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung, Hypnose und seit 2014 auch EMDR als Einzelbehandlung genehmigt und finanziert werden.


Psychotherapie zu Lasten der Krankenkassen muss in Deutschland von der Kasse genehmigt werden. Zu diesem Zweck muss der Patient einen Kassenantrag stellen. Diesem Antrag muss der Psychotherapeut wenn er eine Langzeittherapie beantragt einen Bericht an den Gutachter beilegen. Von der befürwortenden Stellungnahme des Gutachters hängt es ab, ob die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung übernimmt.



Siehe auch |



  • Psychotherapieforschung

  • Geschichte der Psychotherapie

  • Erstinterview der Psychotherapie

  • Liste von Psychotherapie- und Selbsterfahrungsmethoden

  • Liste bedeutender Psychotherapeuten

  • Liste psychotherapeutischer Begriffe

  • Liste psychotherapeutischer Fachzeitschriften

  • Feministische Psychotherapie

  • Supportive Psychotherapie

  • Psychagogik

  • Machtmissbrauch in der Psychotherapie



Literatur |


Einführung




  • Hans Strotzka (Hrsg.): Psychotherapie. Grundlagen, Verfahren, Indikationen. Urban und Schwarzenberg, München, Berlin, Wien 1975, ISBN 978-3-541-06931-6. 


  • Jürgen Kriz: Grundkonzepte der Psychotherapie. Beltz, Weinheim 2001, ISBN 3-621-27451-0.


  • Bärbel Schwertfeger, Klaus Koch: Der Therapieführer. Die wichtigsten Formen und Methoden. Heyne, München 2002, ISBN 3-453-09133-7.


  • Friedrich Beese: Was ist Psychotherapie? Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2004, ISBN 3-525-45706-5.

  • Rosemarie Piontek: Wegbegleiter Psychotherapie. 2. Auflage. Psychiatrie-Verlag, Bonn 2005, ISBN 3-88414-320-4.


  • Gerhard Stumm, Beatrix Wirth: Psychotherapie, Schulen und Methoden. Falter, Wien 2006, ISBN 3-85439-378-4.


  • Hans-Joachim Maaz: Hilfe! Psychotherapie. Wie sie funktioniert und was sie leistet. C.H.Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-66078-8.


Nachschlagewerke




  • Gerhard Stumm, Alfred Pritz, Paul Gumhalter (Hrsg.): Personenlexikon der Psychotherapie. Springer, Wien 2005, ISBN 3-211-83818-X.

  • Gerhard Stumm, Alfred Pritz (Hrsg.): Wörterbuch der Psychotherapie. Springer, Wien 2007, ISBN 3-211-70772-7.


Geschichte




  • James Braid: Die Suggestion und ihre Heilwirkung. Übersetzt von Sigmund Freud, Leipzig und Wien 1882.

  • Klemens Dieckhöfer: Von Mesmer bis Charcot. Die Entwicklung der Psychotherapie in der vorfreudianischen Epoche. In: Extr. psych. Band 6, 1992, S. 42–53.


  • Klaus Grawe, R. Donati, F. Bernauer: Psychotherapie im Wandel. Hogrefe, Göttingen 1994.

  • Regine Lockot: Erinnern und Durcharbeiten. Fischer, Frankfurt 1985. Nachdruck vom Psychosozial-Verlag, Gießen 2003, ISBN 3-89806-171-X.


  • Henri Ellenberger: Die Entdeckung des Unbewußten. Diogenes, Stuttgart 2005, ISBN 3-257-06503-5.


Risiken und Nebenwirkungen


  • Anton Leitner, Brigitte Schigl, Michael Märtens (Hrsg.): Wirkung, Risiken und Nebenwirkungen von Psychotherapie. Ein Beipackzettel für TherapeutInnen und PatientInnen. Facultas Verlag, Wien 2014. ISBN 978-3-7089-1125-0

Kritik




  • Dieter Kleiber, Armin Kuhr (Hrsg.): Handlungsfehler und Misserfolge in der Psychotherapie. dgvt, Tübingen 1988.


  • Jeffrey M. Masson: Die Abschaffung der Psychotherapie. Bertelsmann, München 1991.

  • Michael Märtens, Hilarion Petzold (Hrsg.): Therapieschäden. Mainz 2002.

  • Marie Faber: Seelenrisse auf Rezept. Mammendorf 2005, ISBN 3-86611-092-8.

  • Albert Krölls: Kritik der Psychologie. VSA, Hamburg 2006 ISBN 3-89965-213-4.


Sammelwerke



  • Psycho–Logik: Jahrbuch für Psychotherapie, Philosophie und Kultur Alber, Freiburg, Br. / München 2006 ff., ISSN 1861-4183.


Weblinks |



 Wikiquote: Psychotherapie – Zitate


 Wiktionary: Psychotherapie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen



  • DGPPN Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde


  • Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses


  • Psychotherapie-Vereinbarungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Stand: 2017, Überblick)


  • Informationsseiten der Bundespsychotherapeutenkammer zur Psychotherapie (Stand Dez. 2013)



Einzelnachweise |




  1. Stichwort Psychotherapie im DORSCH (Enzyklopädie für Psychologie)


  2. Hans Strotzka: Psychotherapie und soziale Sicherheit. Verlag Hans Huber, Bern 1969, zit. nach Hans-Ulrich Wittchen, Jürgen Hoyer: Klinische Psychologie & Psychotherapie. Springer 2011, (S. 4 (GoogleBooks).
    Hans Strotzka: Psychotherapie und Tiefenpsychologie – ein Kurzlehrbuch. 2. Aufl. Springer-Verlag 1984, zit. in Horst Dilling, Christian Reimer: Psychiatrie und Psychotherapie. Springer 2013, S. 245 (books.google.ch).



  3. Stichwort Psychotherapieforschung im DORSCH (Lexikon der Psychologie).


  4. Klemens Dieckhöfer: Psychotherapie. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin/ New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 1198–1200; hier: S. 1198.


  5. S. Shamdasani: ‘Psychotherapy’: the invention of a word In: History of the Human Sciences. 18, Nr. 1, 2005, S. 1–22.


  6. Dirk Revenstorf: Psychotherapeutische Verfahren, Bd. II – Verhaltenstherapie. Kohlhammer, 1996.


  7. Stefan Priebe, Donna Wright (2006): The provision of psychotherapy – An international comparison. In: Journal of Public Mental Health 5 (3).


  8. Doris K. Silverman (2005): What Works in Psychotherapy and How Do We Know?: What Evidence-Based Practice Has to Offer. In: Psychoanalytic Psychology 22 (2).


  9. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie) g-ba.de Abgerufen am 9. Jänner 2016.


  10. Psychotherapeutengesetz der Bundesrepublik Deutschland, Paragraph 1, Abs. 3, Satz 1.


  11. Psychotherapierichtlinie Deutschland, Stand 19. Juni 2013. g-ba.de Abgerufen am 27. März 2014


  12. wbpsychotherapie.de


  13. Bundespsychotherapeutenkammer (Hrsg.): Psychotherapie für Kinder und Jugendliche – Informationen für Eltern. KomPart, Berlin 2013 (bptk.de [PDF]). 


  14. Schnura: Störungen mit Krankheitswert – Was darf der Heilpraktiker für Psychotherapie behandeln. Abgerufen am 20. Januar 2018. 


  15. Österreichisches Psychotherapiegesetz von 1990


  16. zitiert aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum österreichischen Psychotherapiegesetz, Krammer Ch (1995) Zur Ausubung der Psychotherapie – eine Klarstellung. In: Psychotherapie Forum (Supplement) 3 (1): 3–6, S. 3; vgl. Kierein M (1995) Die osterreichische Rechtslage auf dem Gebiet der Psychotherapie – das Psychotherapiegesetz. In: Psychotherapie Forum (Supplement) 3 (1): 6–11, S. 7; ausführliche Darlegung und Diskussion zum Thema siehe A. Pritz et al. (Hrsg.): Psychotherapie – eine neue Wissenschaft vom Menschen- Wien; New York : Springer, 1996.


  17. Österreichisches Psychotherapiegesetz ris.bka.gv.at Abgerufen am 10. April 2014


  18. Bescheid des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen vom 10. Januar 2007, Geschäftszahl BMGF-93500/0002–1/7/2007.


  19. Psychotherapie... Wer bietet sie an? FSP Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen S. 16


  20. Facharzttitel „Psychiatrie und Psychotherapie“ der FMH


  21. David Orlinsky: Comments on the State of Psychotherapy Research (As I See It). In: NASPR Newsletter, January 2006 (PDF; 2,2 MB), Abgerufen am 5. März 2010.


  22. David E. Orlinsky, Kenneth I. Howard: The relation of process to outcome in psychotherapy. In: S. L. Garfield & A.E. Bergin (Hrsg.): Handbook of psychotherapy and behavior change. 2. Auflage 1978, New York: John Wiley & Sons.


  23. J. D. Frank, J. B. Frank: Persuasion and Healing: A Comparative Study of Psychotherapy. 3. Aufl. 1991, Baltimore, MD: Johns Hopkins University Press.


  24. David E. Orlinsky, Michael Helge Ronnestad, Ulrike Willutzki: Fifty Years of Psychotherapy Process-Outcome Research: Continuity and Change. In: Michael J. Lambert (Hrsg.): Bergin and Garfield’s Handbook of Psychotherapy and Behavior Change. 5. Auflage. Wiley, New York 2004, S. 307–389.


  25. Daniel Goleman: Emotional Intelligence. Why It Can Matter More Than IQ. 1. Auflage. Bantam, New York 1995, ISBN 0-553-09503-X, S. 225. 


  26. Jerome D. Frank: Persuasion and Healing. A Comparative Study of Psychotherapy. Johns Hopkins Univer. Press Oxford, England 1961.


  27. Dirk Revenstorf: Psychotherapeutische Verfahren. Band 1, 2. Auflage. Kohlhammer, Stuttgart 1994, ISBN 3-17-011628-2, S. 50–52.


  28. Alfred Pritz: Einhundert Meisterwerke der Psychotherapie. Ein Literaturführer. Springer-Verlag, 2008, S. 62 f. (springerlink.com , abgerufen am 19. August 2011).


  29. Jerome D. Frank: Psychotherapy – the transformation of meanings: discussion paper. In: Journal of the Royal Society of Medicine. Band 79, Nummer 6, Juni 1986, S. 341–346, PMID 3522908, PMC 1290345 (freier Volltext) (Review).


  30. Michael J. Lambert (Hrsg.): Bergin and Garfield’s Handbook of Psychotherapy and Behavior Change. 5. Auflage. John Wiley & Sons, New York NY 2004, ISBN 0-471-37755-4, S. 316 ff.


  31. Klaus Grawe: Empirisch validierte Wirkfaktoren statt Therapiemethoden. In: Report Psychologie. 7/8 2005. S. 311.


  32. T. Asay, M. Lambert: Empirische Argumente für die allen Therapien gemeinsamen Faktoren: Quantitative Ergebnisse. In: M. Hubble, B. Duncan, S. Miller (Hrsg.): So wirkt Psychotherapie. Empirische Ergebnisse und praktische Folgerungen. Verlag modernes Leben, Dortmund 2001, S. 41–81. 


  33. Hautzinger, M., Fuhr, K.: Kann die Online-Therapie die Psychotherapie sinnvoll ergänzen? Pro. Hrsg.: Nervenarzt. Januar 2018. 


  34. Raphael Schuster, Thomas Berger, Anton-Rupert Laireiter: Computer und Psychotherapie – geht das zusammen? In: Psychotherapeut. 3. August 2017, ISSN 0935-6185, S. 1–12, doi:10.1007/s00278-017-0214-8. 


  35. Donald M. Hilty, Daphne C. Ferrer, Michelle Burke Parish, Barb Johnston, Edward J. Callahan: The Effectiveness of Telemental Health: A 2013 Review. In: Telemedicine Journal and e-Health. Band 19, Nr. 6, Juni 2013, ISSN 1530-5627, S. 444–454, doi:10.1089/tmj.2013.0075, PMID 23697504, PMC 3662387 (freier Volltext). 


  36. Christiane Eichenberg: Einsatz von „virtuellen Realitäten“ in der Psychotherapie. In: Psychotherapeut. Band 52, Nr. 5, 1. September 2007, ISSN 0935-6185, S. 362–367, doi:10.1007/s00278-007-0548-8. 


  37. Derek Richards, Thomas Richardson: Computer-based psychological treatments for depression: a systematic review and meta-analysis. In: Clinical Psychology Review. Band 32, Nr. 4, Juni 2012, ISSN 1873-7811, S. 329–342, doi:10.1016/j.cpr.2012.02.004, PMID 22466510. 


  38. Doris Erbe, Hans-Christoph Eichert, Heleen Riper, David Daniel Ebert: Blending Face-to-Face and Internet-Based Interventions for the Treatment of Mental Disorders in Adults: Systematic Review. In: Journal of Medical Internet Research. Band 19, Nr. 9, 15. September 2017, ISSN 1438-8871, S. e306, doi:10.2196/jmir.6588, PMID 28916506, PMC 5622288 (freier Volltext). 


  39. Raphael Schuster, Isabella Leitner, Per Carlbring, Anton-Rupert Laireiter: Exploring blended group interventions for depression: Randomised controlled feasibility study of a blended computer- and multimedia-supported psychoeducational group intervention for adults with depressive symptoms. In: Internet Interventions. Band 8, 1. Juni 2017, ISSN 2214-7829, S. 63–71, doi:10.1016/j.invent.2017.04.001. 


  40. Psychotherapeutengesetz der Bundesrepublik Deutschland, § 1, Abs. 3, Sätze 1,2 – gesetze-im-internet.de


  41. Psychotherapeutengesetz der Bundesrepublik Deutschland, § 1, Abs. 3, Satz 3 – gesetze-im-internet.de


  42. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie. In der Fassung vom 19. Februar 2009 veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 58 (S. 1399) vom 17. April 2009 in Kraft getreten am 18. April 2009 zuletzt geändert am 14. April 2011 veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 100 (S. 2424) vom 7. Juli 2011, in Kraft getreten am 8. Juli 2011 – http://www.g-ba.de/downloads/62-492-544/PT-RL_2011-04-14.pdf


  43. siehe Psychotherapeutengesetz § 1 Absatz 3


  44. Franz-Josef Hücker: Das Dodo-Verdikt und die psychotherapeutische Versorgung. EAP-Tagung zur Zukunft der deutschen Psychotherapie in Europa. In: Sozial Extra 9/10 2013, 37. Jg. (VS Verlag, Springer Fachmedien DE, Wiesbaden), S. 6–9.


  45. @1@2Vorlage:Toter Link/www.bag.admin.ch (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)


  46. Zu den Quellberufen siehe § 10 Absatz 2 des österreichischen Bundesgesetz vom 7. Juni 1990 über die Ausübung der Psychotherapie.


  47. In Österreich anerkannte Psychotherapiemethoden


  48. Bundesministerium für Gesundheit (Österreich): Informationen zu Anfragen im Zusammenhang mit dem Studium an der Sigmund Freud Privatuniversität Wien (SFU) (universitaetslehrgang-existenzanalyse.at PDF).


  49. donau-uni.ac.at


  50. Österreichische Gesellschaft für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin, ÖGPPM









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