Seelsorger
Ein Seelsorger ist im religiösen Verständnis des Begriffs eine Person, die sich der Seelsorge, im christlichen Kontext mitunter auch als Pastoral bezeichnet, widmet.
Inhaltsverzeichnis
1 Katholisches Verständnis
2 Das christliche Heil
3 Siehe auch
4 Literatur
5 Weblinks
Katholisches Verständnis |
Gemäß katholischem Verständnis sind Seelsorger Personen, die von der Kirche beauftragt seelsorgliche Aufgaben wahrnehmen.
Das katholische Kirchenrecht unterscheidet zwei Begriffe: Zum einen Seelsorge (cura animarum), die von Laien und Klerikern ausgeübt werden kann und mit Teilaufgaben aus den kirchlichen Diensten verbunden ist, zum anderen Hirtensorge (cura pastoralis), die im Sinne einer umfassenden Leitungsaufgabe kirchlichen Amtsträgern (Bischof, Priester oder Diakon) vorbehalten ist. Die Ausweitung des Begriffs „Seelsorger“ auf hauptamtliche gesendete oder beauftragte Mitarbeiter (z. B. Pastoralassistenten, Pastoralreferenten u. ä.) ist kirchenrechtlich begründet.
Das christliche Heil |
Das christliche Heil umfasst nicht nur die geistig-seelische, sondern auch die leibliche Dimension des Menschseins. Das Heil Gottes ist demnach keine ausschließlich jenseitige Größe, sondern hat auch leibhaft-konkrete Konsequenzen in dieser irdischen Welt, was der inkarnatorischen Dynamik des Christentums entspricht.
Siehe auch |
- Seelsorge
- „Der Seelsorger“ war eine Zeitschrift (gegründet 1925 in Wien), siehe Diakonia (Zeitschrift)
- Telefonseelsorge
- Internetseelsorge
- SMS-Seelsorge
- Militärseelsorge
- Polizeiseelsorge
- Flughafenseelsorge
- Notfallseelsorge
- Gefängnisseelsorge
- Krankenhausseelsorge
- Auslandsseelsorge
- Psychiater
Literatur |
Heribert Hallermann, Seelsorger(in) – ein geschützter Begriff? Kirchenrechtliche Klärungen, in: Lebendige Seelsorge 55 (2004), Heft 3, 210–214.
Weblinks |
Wiktionary: Seelsorger – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen