Torburg

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Eine Torburg ist ein architektonisch relativ eigenständiges Tor einer Burg oder einer Stadtmauer. Eine häufige Form ist die mit Türmen versehene Turmtorburg. Dazu gehören die oft monumentalen Formen der Halbrundturm-Torburg, der von Doppelhalbrundtürmen flankierte Torburg oder der Torburg mit Zentralturm. Im Falle eines Burgtors sind die Torburgen meist vorgelagert; d. h. sie liegen jenseits des Grabens. In diesen Fällen spricht man auch von Barbakan.
Beispiele von Torburgen in Europa |
Deutsches Tor in Metz
Ehrentor, Eigelsteintorburg, Hahnentorburg, Kunibertsturm, Schaafentor und Severinstorburg in Köln
- Erkelenzer Stadtbefestigung
Friedländer Tor in Neubrandenburg
Marschiertor und Ponttor in Aachen sowie Liste der Tore und Türme der Aachener Stadtmauer
Obertor in Neuss
- Torburg von Schloss Seeburg
Sterntor in Bonn
- Torburg der Burg Stolberg in Stolberg (Rhld.)
Stundturm in Sighișoara
Porta Alba, Porta Nigra und Kaiserthermen in Trier
Torburg von
Schloss Seeburg
Marschiertor (Doppel-
torburg) in Aachen
Beispiele von Stadtwappen mit einer Torburg |
- Bad Kissingen
- Dinslaken
- Königswinter
- Limerick
- Neubrandenburg
- Uedem
- Wassenberg
- Wiehl
Torburg im Wappen von Limerick
Torburg im Wappen von Dinslaken
Torburg im Wappen von Königswinter
Torburg im Wappen von Wiehl
Siehe auch |
- Barbakane
- Brückenburg
- Stadttor
- Torbau
- Torhaus
- Torturm
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Schultheiß (Begriffsklärung) aufgeführt. Ein Schultheiß. Holzschnitt von Peter Flötner (16. Jahrhundert) Der Schultheiß oder Schuldheiß (von althochdeutsch sculdheizo ‚Leistung Befehlender‘, vgl. mittelniederdeutsch schult(h)ēte , latinisiert (mittellat.) sculte(t)us , schwäbisch heute noch Schultes für „Bürgermeister“) bezeichnet einen in vielen westgermanischen Rechtsordnungen vorgesehenen Beamten, der Schuld heischt : Er hatte im Auftrag seines Herren (Landesherrn, Stadtherrn, Grundherrn) die Mitglieder einer Gemeinde zur Leistung ihrer Schuldigkeit anzuhalten, also Abgaben einzuziehen oder für das Beachten anderer Verpflichtungen Sorge zu tragen. Sprachliche Varianten des Schultheißen sind Schulte , Schultes oder Schulze . Früher wurde zwischen dem Stadtschulzen und dem Dorfschulzen unterschieden. In der städtischen Gerichts- und Gemeindeverfassung war er ein vom städtischen Rat oder vom L...
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