Gutshof








Ein Gutshof ist ein größeres landwirtschaftliches Anwesen, als herrschaftlicher Besitz auch Gut oder Domäne genannt, oder ein Bauerngut (Bauernhof).




Beispiel eines Gutshauses (hier das Schloss Reckahn, auch Herrenhaus Reckahn genannt)




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Der Gutshof als herrschaftlicher Besitz


  • 2 Das Bauerngut als freier Besitz


  • 3 Siehe auch


  • 4 Einzelnachweise


  • 5 Weblinks





Der Gutshof als herrschaftlicher Besitz |


Er enthält die Gutsanlage (Herrenhaus, Ställe, Scheunen und Gesindehäuser) mit Land, Forst und Wasser. Nebenhöfe, die vom Haupthof aus verwaltet wurden, nannte man Vorwerk.


Früher stand ein Gut für Vermögen oder Besitz. Daraus entwickelte sich die Bezeichnung Gut für ein großes landwirtschaftliches Anwesen. Die Güter, welche Ritter für verdienstvolle Tätigkeiten von ihrem König erhielten, wurden auch Rittergüter genannt. In Norddeutschland, vor allem in Schleswig-Holstein, gab es dafür auch die Bezeichnung Adliges Gut.


Im Rahmen der Grundherrschaft hatte ein Gutshof als Fronhof weitreichende Kompetenzen. Beispielsweise ging vom Gutsherrn die Patrimonialgerichtsbarkeit aus, in Preußen sogar bis ins 19. Jahrhundert.


Im Laufe der Zeit löste sich die Bezeichnung als Rittergut oder adliges Gut von den Besitzverhältnissen und war nur noch die Bezeichnung für ein mit bestimmten Rechten ausgestattetes landwirtschaftliches Unternehmen, das auch Bürgerlichen gehören konnte.


Die Helfer der alten Gutshöfe durften früher in kleinen Siedlungen wohnen, die norddeutsch „Heisch“ genannt wurden.



Das Bauerngut als freier Besitz |




Gut Geiselbullach in Olching (Lage)48.22590211.341731


Im Unterschied zu anderen Ländern war im Alpenraum von Bayern, Salzburg, Tirol und der Deutschschweiz der Bauer ein freier Mann und sein eigener Herr. Bauerngut bezeichnet also ein lehensfreies Anwesen. Der freie Bauer hatte das alleinige Verfügungsrecht über seinen Besitz und neben zahlreichen anderen Rechten durfte nur er heiraten. Seinem Gesinde, aber auch seinen Geschwistern stand dieses Recht nicht zu. Das Recht des freien Bauerntums war erblich und wurde möglichst übergeben, wenn der Sohn in bestem Alter war. Der Altbauer zog in das Austragshaus. Schon früh etablierte sich aber auch eine Erbfolge in weiblicher Linie, da ein Gut ohne legitimen Erben dem Landesherren zufiel. Diese Tradition hat sich als Erbhof in Altbayern, Österreich[1] und Südtirol[2] bis heute erhalten, wo die ältesten Erbhöfe auf das 14. Jahrhundert zurückgehen. Damit verbunden ist auch der Brauch des Hofnamens, bei dem der Bauer nicht seinen Familiennamen führt, sondern den seines Gutes.



Siehe auch |



  • Ansitz

  • Gehöft

  • Kammergut

  • Landgut

  • Staatsdomäne



Einzelnachweise |




  1. Land Tirol, Dienststelle Sachgebiet Repräsentation@1@2Vorlage:Toter Link/www.tirol.gv.at (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) i Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.


  2. Autonome Provinz Bozen, 31.3 Amt für bäuerliches Eigentum



Weblinks |



 Wiktionary: Gutshof – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen








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