48° 17′ 31″ N, 13° 35′ 20″ O48.29213.589Koordinaten: 48° 17′ 31″ N, 13° 35′ 20″ Of1
f3f0
Einwohner der Ortschaft
79 (1. Januar 2018)
Fläche d. KG
3,08 km²
Postleitzahl
4753 Taiskirchen
Vorwahl
+43/07764f1
Statistische Kennzeichnung
Ortschaftskennziffer
10707
Katastralgemeinde-Nummer
46130
Zählsprengel/ -bezirk
Taiskirchen-Nordost (41231 000)
Quelle: STAT: Ortsverzeichnis; BEV: GEONAM; DORIS
f0
79
BW
Kleingaisbach (im lokalen Dialekt: Klõagoasbå) ist eine Ortschaft im oberösterreichischen Innviertel und Teil der Gemeinde Taiskirchen im Innkreis im Bezirk Ried im Innkreis.[1]
Inhaltsverzeichnis
1Geographie
2Geschichte
3Infrastruktur
4Wirtschaft
5Einzelnachweise
Geographie |
Benachbarte Ortschaften:
Tiefenbach
Edtleiten
Wietraun
Flohleiten
Jebing
Die Ortschaft ist auf folgende Siedlungen aufgeteilt (von Nord nach Süd):
Kleingaisbach (Weiler; im oberösterreichischen Ortsverzeichnis als "zerstreute Häuser" geführt[2])
Großgaisbach, oft auch nur Gaisbach genannt (Einschicht)
Zöchlau (Einschicht)
Thal (Einschicht)
Edt (Weiler)
Geschichte |
Die erste urkundliche Erwähnung als Gaispach findet sich in der "Grenz-, Güter- und Volksbeschreibung des Landgerichts Schärding" und stammt aus dem Jahr 1433.
Infrastruktur |
Die Ortschaftsteile und Höfe sind durch Güterwege erschlossen. Im Süden grenzt Kleingaisbach an die an die Landesstraße L513 und im Norden an die Bezirksstraße L1122.
In Edt befindet das gemeinsame Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehren Tiefenbach-Wietraun und Breitenried.
Wirtschaft |
In der Ortschaft ist ein Gerüstbau-Unternehmen ansässig. Der wichtigste Wirtschaftszweig ist jedoch die Landwirtschaft. Direktvermarkter bieten Schaf- und Schweinefleisch an.
Einzelnachweise |
↑
Marktgemeinde Taiskirchen (Hrsg.): Häuserchronik. Taiskirchen im Innkreis 2013, ISBN 978-3-200-03098-5, S.217.
↑
Statistik Austria (Hrsg.): Ortsverzeichnis Oberösterreich. Verlag Österreich, Wien 2005, ISBN 3-902452-43-9.
Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Schultheiß (Begriffsklärung) aufgeführt. Ein Schultheiß. Holzschnitt von Peter Flötner (16. Jahrhundert) Der Schultheiß oder Schuldheiß (von althochdeutsch sculdheizo ‚Leistung Befehlender‘, vgl. mittelniederdeutsch schult(h)ēte , latinisiert (mittellat.) sculte(t)us , schwäbisch heute noch Schultes für „Bürgermeister“) bezeichnet einen in vielen westgermanischen Rechtsordnungen vorgesehenen Beamten, der Schuld heischt : Er hatte im Auftrag seines Herren (Landesherrn, Stadtherrn, Grundherrn) die Mitglieder einer Gemeinde zur Leistung ihrer Schuldigkeit anzuhalten, also Abgaben einzuziehen oder für das Beachten anderer Verpflichtungen Sorge zu tragen. Sprachliche Varianten des Schultheißen sind Schulte , Schultes oder Schulze . Früher wurde zwischen dem Stadtschulzen und dem Dorfschulzen unterschieden. In der städtischen Gerichts- und Gemeindeverfassung war er ein vom städtischen Rat oder vom L...
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