Ordensname




Der Ordensname ist der beim Eintritt in eine Ordensgemeinschaft angenommene Name, der ordensintern und in der Regel auch nach außen an die Stelle des bürgerlichen Namens tritt. In den meisten Gemeinschaften wird dieser Name bei der Aufnahme ins Noviziat und traditionell vom Oberen vergeben. In einigen Konventen geschieht dies bereits beim Eintritt oder bei der Entscheidung über die Aufnahme des Anwärters.


Mittlerweile ist man vielfach dazu übergegangen, dass der Novize sich einen Namen wählen oder mehrere Vorschläge machen darf, unter denen der Obere dann auswählt. Es ist auch möglich, den Taufnamen zu wählen.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Katholische Kirche


  • 2 Hinduismus, Buddhismus


  • 3 Quellen


  • 4 Weblinks





Katholische Kirche |


Seit der frühen Neuzeit ist die Vergabe von Ordensnamen allgemein üblich.[1] Der neue Name soll dabei zum Ausdruck bringen, dass der Ordensangehörige von Gott in besonderer Weise gerufen ist. Die Ordensgemeinschaften berufen sich dabei unter anderem auf Jes 62,2-4 EU: „Man ruft dich mit einem neuen Namen, den der Mund des Herrn für dich bestimmt.“ Gewählt wurde meist der Name eines Heiligen, wobei dieser dann auch als Schutzpatron gilt. Der Name kann auch auf eine Anrufung der Gottesmutter oder ein Festgeheimnis hindeuten.


In einigen monastischen Orden, etwa bei den Unbeschuhten Karmelitinnen, enthält der Ordensname zusätzlich ein Prädikat, das eine besondere Beziehung des Namensträgers zu diesem Glaubensgeheimnis oder Heiligen ausdrücken soll.


Nach deutschem Namensrecht sind Ordensnamen wie Künstlernamen und andere Pseudonyme keine Namen im juristischen Sinn. Sie können aber im Personalausweis oder Reisepass eingetragen werden[2] und werden oft auch im Verkehr mit Versicherungen und ähnlichem verwendet. Der Ordensname wird wie der bürgerliche Name nach § 12 BGB geschützt.



Hinduismus, Buddhismus |


Ein spiritueller Name oder Mönchsname ist ein Name, den man im Verlauf einer Initiation, zusätzlich zum gewöhnlichen Namen erhält. Besonders verbreitet ist dieser Brauch im Hinduismus und Buddhismus, hier sind diese Namen oft in Sanskrit (Mahayana, Vajrayana) oder Pali (Theravada).


Einer der bekanntesten Personen mit einem Mönchsnamen ist Tendzin Gyatsho, der jetzige Dalai Lama, sein bürgerlicher Name war Lhamo Dhondrub.



Quellen |




  1. Gregor Müller: Die Namensänderung im Kloster, in: Cistercienser-Chronik 15 (1903), S. 243–247.


  2. Deutscher Bundestag: Drucksache 16/9725 vom 24. Juni 2008 (PDF; 111 kB)



Weblinks |



 Wiktionary: Ordensname – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


  • § 5 Personalausweisgesetz



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