47° 49′ N, 7° 9′ O47.8205555555567.1522222222222Koordinaten: 47° 49′ N, 7° 9′ O
Höhe
309–922 m
Fläche
6,09 km2
Einwohner
1.362 (1. Januar 2015)
Bevölkerungsdichte
224 Einw./km2
Postleitzahl
68700
INSEE-Code
68322
Rathaus- und Schulgebäude
Steinbach ist eine französische Gemeinde mit 1362 Einwohnern (Stand 1. Januar 2015) im Département Haut-Rhin in der Region Grand Est (bis 2015 Elsass). Sie gehört zum Arrondissement Thann-Guebwiller und zum Kanton Cernay. Bis auf den Südosten ist das Gemeindegebiet Teil des Regionalen Naturparks Ballons des Vosges.
Inhaltsverzeichnis
1Geografie
2Bevölkerungsentwicklung
3Sehenswürdigkeiten
4Weblinks
Geografie |
Die Gemeinde Steinbach liegt am Fuß der Vogesen, etwa 17 Kilometer nordwestlich von Mülhausen. Das Siedlungsgebiet der Gemeinde erstreckt sich im Tal des Thur-Nebenflusses Erzenbach und geht im Südosten nahtlos in das der Stadt Cernay über. In Richtung Nordwesten steigt das bewaldete Gelände steil an; der Becherkopf ist mit 922 m über dem Meer die höchste Erhebung im Gebiet der Gemeinde.
Nachbargemeinden von Steinbach sind Uffholtz im Nordosten, Cernay im Süden, Vieux-Thann im Südwesten, Ammerzwiller im Süden, Thann im Westen, sowie Bitschwiller-lès-Thann im Nordwesten (Berührungspunkt).
Bevölkerungsentwicklung |
Jahr
1962
1968
1975
1982
1990
1999
2007
Einwohner
827
904
1.031
1.186
1.149
1.272
1.301
Sehenswürdigkeiten |
Kirche St. Morandus (Église Saint-Morand)
Kapelle St. Morandus außerhalb des Dorfes
Westseite der Kirche
Innenansicht der Kirche
Südseite der Kirche
Kapelle St. Morandus
Weblinks |
Commons: Steinbach (Haut-Rhin) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Schultheiß (Begriffsklärung) aufgeführt. Ein Schultheiß. Holzschnitt von Peter Flötner (16. Jahrhundert) Der Schultheiß oder Schuldheiß (von althochdeutsch sculdheizo ‚Leistung Befehlender‘, vgl. mittelniederdeutsch schult(h)ēte , latinisiert (mittellat.) sculte(t)us , schwäbisch heute noch Schultes für „Bürgermeister“) bezeichnet einen in vielen westgermanischen Rechtsordnungen vorgesehenen Beamten, der Schuld heischt : Er hatte im Auftrag seines Herren (Landesherrn, Stadtherrn, Grundherrn) die Mitglieder einer Gemeinde zur Leistung ihrer Schuldigkeit anzuhalten, also Abgaben einzuziehen oder für das Beachten anderer Verpflichtungen Sorge zu tragen. Sprachliche Varianten des Schultheißen sind Schulte , Schultes oder Schulze . Früher wurde zwischen dem Stadtschulzen und dem Dorfschulzen unterschieden. In der städtischen Gerichts- und Gemeindeverfassung war er ein vom städtischen Rat oder vom L...
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