47° 48′ N, 6° 57′ O47.7994444444446.9580555555556Koordinaten: 47° 48′ N, 6° 57′ O
Höhe
444–1.190 m
Fläche
10,06 km2
Einwohner
327 (1. Januar 2015)
Bevölkerungsdichte
33 Einw./km2
Postleitzahl
68290
INSEE-Code
68361
Mairie Wegscheid
Wegscheid ist eine französische Gemeinde mit 327 Einwohnern (Stand 1. Januar 2015) im Département Haut-Rhin in der Region Grand Est (bis 2015 Elsass). Sie gehört zum Arrondissement Thann-Guebwiller, zum Kanton Masevaux und zum 2001 gegründeten Gemeindeverband Vallée de la Doller et Soultzbach.
Inhaltsverzeichnis
1Geografie
2Geschichte
2.1Bevölkerungsentwicklung
3Weblinks
4Nachweise
Geografie |
Die Gemeinde Wegscheid liegt in den südöstlichen Vogesen. Der Fluss Doller trennt Wegscheid von der Gemeinde Kirchberg, die beide zusammen ein geschlossenes Siedlungsbild bilden. Das Gemeindegebiet ist Teil des Regionalen Naturparks Ballons des Vosges.
Nachbargemeinden von Wegscheid sind Rimbach-près-Masevaux im Norden, Moosch im Nordosten, Masevaux und Sickert im Südosten, Kirchberg im Süden, Dolleren im Westen (Berührungspunkt) sowie Oberbruck im Nordwesten.
Geschichte |
Der Name erscheint erstmals in Dokumenten aus dem 13. Jahrhundert. Im 19. Jahrhundert hielt die Industrie Einzug.
Von 1871 bis zum Ende des Ersten Weltkrieges gehörte Wegscheid als Teil des Reichslandes Elsaß-Lothringen zum Deutschen Reich und war dem Kreis Thann im Bezirk Oberelsaß zugeordnet.[1]
Bevölkerungsentwicklung |
Jahr
1910
1962
1968
1975
1982
1990
1999
2007
Einwohner
404[1]
248
286
286
282
299
304
331
Weblinks |
Commons: Wegscheid (Haut-Rhin) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Nachweise |
↑ abGemeindeverzeichnis Deutschland 1900 – Kreis Thann
Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Schultheiß (Begriffsklärung) aufgeführt. Ein Schultheiß. Holzschnitt von Peter Flötner (16. Jahrhundert) Der Schultheiß oder Schuldheiß (von althochdeutsch sculdheizo ‚Leistung Befehlender‘, vgl. mittelniederdeutsch schult(h)ēte , latinisiert (mittellat.) sculte(t)us , schwäbisch heute noch Schultes für „Bürgermeister“) bezeichnet einen in vielen westgermanischen Rechtsordnungen vorgesehenen Beamten, der Schuld heischt : Er hatte im Auftrag seines Herren (Landesherrn, Stadtherrn, Grundherrn) die Mitglieder einer Gemeinde zur Leistung ihrer Schuldigkeit anzuhalten, also Abgaben einzuziehen oder für das Beachten anderer Verpflichtungen Sorge zu tragen. Sprachliche Varianten des Schultheißen sind Schulte , Schultes oder Schulze . Früher wurde zwischen dem Stadtschulzen und dem Dorfschulzen unterschieden. In der städtischen Gerichts- und Gemeindeverfassung war er ein vom städtischen Rat oder vom L...
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